B 96 Anhänger
Der Eintrag 96 in der Spalte 12 des Führerscheins berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen bis 3,5 t z.G.plus einem Anhänger über 750 kg z. G. ,wobei die z.G. des Zuges 4250 kg z.G.nicht überschritten werden darf.
Voraussetzungen:
Fahrerlaubnisklasse B, Mindestalter 18 Jahre.
Bei begleitendem Fahren oder in der Berufsausbildung als Fachkraft im Personenverkehr bzw.Berufskraftfahrer 17 Jahre.
Die Ausbildung umfasst 2,5 Std á 60 Min.Theorie und 4,5 Std.á 60 Min praktisches Fahren.
Sie kann in Gruppen bis 8 Personen erfolgen.
Eine Prüfung findet nicht statt!!
Nach der Ausbildung erhält der/die Teilnehmer/in von uns eine Ausbildungsbescheinigung,welche mit Passbild der Fahrerlaubnisbehörde zwecks des Eintrages der Schlüsselzahl 96 in den Führerschein vorzulegen ist.
Die Ausbildung kann mit Klasse B kombiniert werden.
Kosten intern : 300,00 €
Wegen eines eventuellen Gruppentarifs auf Anfrage in unserem Büro.