Fahrschule Peter Spindler

PKW - LKW - Krad - Stapler - BKF-Aus-und Weiterbildung

EU-Berufskraftfahrer-Qualifikation 

Wer ist betroffen?

Fahrer/innen, die zu gewerblichen Zwecken Personenverkehr oder Güterverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen,müssen eine über die Fahrerlaubnisausbildung hinausgehende Grundqualifikation sowie eine regelmäßige Weiterbildung (35 Stunden innerhalb von jeweils 5 Jahren; mit Teilnahmebescheinigung) nachweisen. Betroffen sind selbständige und angestellte Fahrer/innen von Fahrzeugen mit einem zul.Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t im Güterverkehr (auch Werkverkehr und Transporthilfstätigkeiten ) sowie von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen (Bus) im Personenverkehr, also die Fahrerlaubnisklassen C, CE, C1; C1E bzw. D, DE, D1, D1E.

Fahrer, die eine Fahrerlaubnis der Klasse BE vor dem 19.01.2013 erworben haben, dürfen Zugkombinationen führen, die durch die Änderung der Fahrerlaubnisverordnung zum 13.01.2013 seitdem in die Klasse C1E fallen (Zugkombination,bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger <3.5 t z.G.). Für diese Fahrer/innen gilt bei gewerblicher Güterbeförderung ebenfalls eine Weiterbildungspflicht.
Aufgrund von Besitzstandsregelungen sind Fahrer/innen,die Ihre Fahrerlaubnis vor dem 10.09.08 im Personenverkehr bzw.vor dem 10.09.09 im Güterverkehr erworben haben,von der Pflicht der Grundqualifikation ausgenommen.