| Unsere Leistungen Egal welche Führerscheinklasse Sie gerne erwerben möchten, jede Klasse ist eine Klasse für sich. Wir bieten die gängigen Führerscheinklassen an. Auch der Führerschein ab 17 ist bei uns möglich.
LKW
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| Klasse C
| Beschreibung: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Fahrzeuge der Klassen A, A1, A2 ,T und D- mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätze, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg z.G.)
Mindestalter: 21 Jahre 18 Jahre in der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer im Güterverkehr und als Angehöriger des Rettungs-und Katastrophen dienstes (Feuerwehr ,THW usw.)
Voraussetzung: Klasse B
| Klasse CE
| Beschreibung: Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers/Aufliegers darf mehr als 750 kg, kg betragen.
Mindestalter: 21 Jahre 18 Jahre in der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer im Güterverkehr
Voraussetzung: Klasse C vorhanden
| Klasse C1
| Beschreibung: Kraftfahrzeuge ,außer Kraftfahrzeuge der Klassen A 1,A2,A,D1 und T mit einem Anhänger bis 750 kg z.G.
Mindestalter: 18 Jahre
| Klasse AM
| Beschreibung: Zweirädrige Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen und Fahrräder mit Hilfsmotor durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit Elektromotor oder andere Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von max. 50 ccm oder bei Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von höchstens 4 kW. Dreirädrige Kleinkrafträder (Trike) durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und max. 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren bzw. bei anderen Verbrennungsmotoren eine max. Nutzleistung bis 4 kW oder bei Elektromotoren bis max. 4 kW Nenndauerleistung.
Mindestalter: 16 Jahre | Klasse A
| Beschreibung: Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung von über 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren. Klasse A beinhaltet die Klassen A1,A2.
Mindestalter: 20 Jahre - für Krafträder bei 2jährigem Vorbesitz der Klasse A2 21 Jahre - für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW 24 Jahre - für Krafträder bei Direkteinstieg
| Klasse A1
| Beschreibung: Leichtkrafträder - Motorrad bis 125 ccm und nicht mehr als 11 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kWkg. Die bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung bis 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren. Klasse A1 beinhaltet die Klasse AM.
Mindestalter: 16 Jahre
| KlasseA2
| Beschreibung: Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kWkg. Seit 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren. Beim 2jährigen Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich. Klasse A2 beinhaltet die Klassen A1, AM.
Mindestalter: 18 Jahre
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