Klasse BE
Die Fahrerlaubnisklasse BE berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen bis 3.5 t z.G. plus einem Anhänger oder Sattelauflieger bis 3.5 t z.G.
Voraussetzung : Mindestalter 18 Jahre und Fahrerlaubnisklasse B
Bei begleitendem Fahren oder in der Berufsausbildung als Fachkraft im Personenverkehr bzw. Berufskraftfahrer 17 Jahre.
Die Antragstellung bei der Fahrerlaubnisbehörde kann bis zu einem halben Jahr vor erreichen des Mindestalters erfolgen.
Zur Antragstellung sind bei der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen:
- Passbild
- Personalausweis
- Sehtest
- Anmeldebestätigung einer Fahrschule
- Je nach Erwerbs Datum der Klasse B Erste - Hilfe - Kurs
Ausbildung:
Eine theoretische Ausbildung entfällt
Praxis:
Die praktische Ausbildung umfasst außer der erforderlichen Übungsstunden:
- 3 Std á 45 Min. Überland
- 1 Std á 45 Min. BAB
- 1 Std á 45 Min. Nachtfahrt
Bei dieser Klasse findet keine th.Prüfung statt.
Kosten intern:
Anmeldegebühr | 100,00 € |
Vorstellung zur praktischen Prüfung | 150,00 € |
Fahrstunden á 45 Min. | 50,00 € |
Wir erheben keine Mehrkosten für die erforderlichen Sonderfahrten.
Kosten extern:
TÜV-Gebühren (praktische Prüfung ) | 116,93 € |
Fahrerlaubnisbehörde | ca. 41,00 € |
Die Ausbildung kann mit Klasse B kombiniert werden.